Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- ZGB 468: Erbvertrag
- ZGB 494: Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag
- ZGB 495: Erbverzicht
- ZGB 496: Lediger Anfall
- ZGB 497: Rechte der Erbschaftsgläubiger
- ZGB 512: Errichtung
- ZGB 513: Aufhebung – Durch Vertrag und letzwillige Verfügung
- ZGB 514: Aufhebung – Durch Rücktritt vom Vertrag
- ZGB 515: Aufhebung – Vorabsterben des Erben
Weitere Grundlagen
Der Erbvertrag ist im ZGB nur sporadisch geregelt. Weitere Reglung erhält er durch
- das allgemeine Vertragsrecht (Obligationenrecht)
- Rechtsprechung
- Lehre