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Erbvertrag

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Feststellungen

Rechtsgebiet:
Erbvertrag
Stichworte:
Erbvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Erbvertrag werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über:

  • Person der Vertragspartner
  • Wohnort der Vertragspartner
  • Zivilstand der Vertragspartner
  • Hinweis, dass die Vertragsparteien im Besitze der geistigen Kräfte sind und die Anordnungen ihrem freiem Willen entsprechen
  • Feststellungen zum Dispositionsgegenstand
  • Güterstand
  • Güterrecht (bei Heirat eingebrachte Güter, Erbschaften, Schenkungen)
  • Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge

Beispiele für Feststellungen betreffend Zivilstand, Güterstand, Güterrecht:

  • «Wir leben unter der vertraglichen Gütertrennung (siehe Ehevertrag vom XX.XX.XXX, beurkundet beim Notariat XY).»
  • «Wir leben unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschafts-beteiligung. Meiner überlebenden Ehefrau stehen nach Gesetz vorweg ihre Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht zu.»

Beispiele für Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge:

  • «Für meinen Nachlass gilt die gesetzliche Erbfolge.»
  • «Mein Nachlass ist nach Gesetz zu teilen.»

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