In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Erbvertrag werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über:
- Person der Vertragspartner
- Wohnort der Vertragspartner
- Zivilstand der Vertragspartner
- Hinweis, dass die Vertragsparteien im Besitze der geistigen Kräfte sind und die Anordnungen ihrem freiem Willen entsprechen
- Feststellungen zum Dispositionsgegenstand
- Güterstand
- Güterrecht (bei Heirat eingebrachte Güter, Erbschaften, Schenkungen)
- Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge
Beispiele für Feststellungen betreffend Zivilstand, Güterstand, Güterrecht:
- „Wir leben unter der vertraglichen Gütertrennung (siehe Ehevertrag vom XX.XX.XXX, beurkundet beim Notariat XY).“
- „Wir leben unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschafts-beteiligung. Meiner überlebenden Ehefrau stehen nach Gesetz vorweg ihre Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht zu.“
Beispiele für Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge:
- „Für meinen Nachlass gilt die gesetzliche Erbfolge.“
- „Mein Nachlass ist nach Gesetz zu teilen.“