In einem Erbvertrag (i.d.R. als einleitende Bestimmungen) können frühere Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag / Testament) aufgehoben werden.
Zu beachten ist, dass ein früherer Erbvertrag nur durch dieselben Vertragsparteien aufgehoben werden kann (zu weiteren Aufhebungs-Möglichkeiten siehe Vertragsaufhebung).