Weitere mögliche Inhalte eines Erbvertrages sind insbesondere:
- Feststellungen
- Rechtswahl
- Auflagen
- Bedingungen
- Aufhebung früherer Verfügungen von Todes wegen (Testament / Erbvertrag)
- Einseitige Anordnung (z.B. Willensvollstrecker-Einsetzung) = sog. testamentarische Klausel
- Teilungsvorschriften (Bsp. «mein Sohn erhält den Volvo, meine Tochter den Renault»)
- Stiftungserrichtung
- Strafklausel
- Wünsche