Checkliste zum Vermächtnisvertrag
1. Art: Positiver Erbvertrag
2. Vertragsgegenseite (Erben / erbrechtliche Begünstigte):
- Natürliche Person
- Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH)
- Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Einfache Gesellschaft [OR 530 ff.], Kollektivgesellschaft [OR 522 ff.], Personen mit schuldvertraglichen Beziehungen, Personengruppen ohne vertraglichen Beziehungen
- Gemeinwesen
3. Form: öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von Zeugen
4. Inhalt und Entgeltlichkeit:
- Einsetzung als Vermächtnisnehmer ohne Gegenleistung (unentgeltlicher Vertrag= einseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Einsetzung als Vermächtnisnehmer im Austausch zu einer Gegenleistung (entgeltlicher Vertrag = zweiseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Gegenleistung = Leistung unter Lebenden
- Gegenleistung = Verfügung von Todes wegen
5. Spezialfälle:
- Einsetzung von Vor- und Nachvermächtnisnehmer
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
- Einsetzung eines Ersatzvermächtnisnehmers oder mehrerer Ersatzvermächtnisnehmer
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
6. Anspruch / Stellung des Vertragspartners:
- Obligatorischer Anspruch auf Aushändigung der Vermächtnisgegenstände gegenüber dem Vermächtnisbelasteten
- Nicht Mitglied der Erbengemeinschaft
- Keine Erbenhaftung