Begriff: Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite vom Gesetz vorgesehene Form einer Verfügung von Todes wegen. Mittels Erbvertrag trifft der Erblasser mit einer Person bindende Abmachungen über seinen zukünftigen Nachlass. Dabei kann er dem Vertragspartner eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zuwenden (Erbeinsetzungsvertrag / Vermächtnisvertrag) oder der Erblasser nimmt einen (unentgeltlichen / entgeltlichen) Erbverzicht eines gesetzlichen Erben entgegen (Erbverzicht i.e.S. / Erbauskauf).