Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Erbvertragsarten unterschieden:
Positiver Erbvertrag
- Erbeinsetzungsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und Nacherben-Einsetzung, Ersatzerben-Einsetzung
- Vermächtnisvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und Nachvermächtnis, Ersatzvermächtnis